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Rechtliches, LHVs etc. Verordnungen, Gesetze, Urteile

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Alt 03-09-2009, 12:17   #1
Griechtier
und Sof[i]a Collie
 
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Aktuelle Einreisebestimmungen

Zitat:
Zitat von Karin_aw Beitrag anzeigen
OT:
Das frag ich mich auch gerade. Ich fürchte aber, kommt sehr drauf an: wenn ich recht informiert bin, verlang die Schweiz z.B. die JÄHRLICHE TW nach wie vor - womit soetwas für uns denn auch schon gestorben ist, da schon 1,5 Jahre her

Und husch,
Karin
Meiner Meinung nach hat die Schweiz sich der EU angepasst (dieses oder sogar schon letztes Jahr) und es reicht alle 3 Jahre.

Ich werde mal nach googeln.

Liebe Grüße
Silke
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Alt 03-09-2009, 12:26   #2
Griechtier
und Sof[i]a Collie
 
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So, ich hab's gefunden.
Einreise von Deutschland in die Schweiz:

Zitat:
Gültige Tollwutimpfung
Die Tollwutimpfung ist erst ab dem 21. Tag nach der Beendigung der Impfung gültig. Erfolgt eine Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung, so entfällt diese Wartefrist. Die Tollwutimpfung ist im Heimtierpass oder im Impfausweis einzutragen und solange gültig, wie vom Impfstoffhersteller angegeben, falls das Ablaufdatum von einer bevollmächtigten Tierärztin oder einem bevollmächtigten Tierarzt im Heimtierpass oder im Impfausweis eingetragen wurde. Andernfalls gilt eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.

Für Fachleute:
Die Tollwutimpfung muss mit einem inaktivierten Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm) erfolgen.


Quelle: http://www.bvet.admin.ch/

Also gilt das, was im Impfausweis eingetragen ist, bei Marek sind das jeweils 3 Jahre.

Liebe Grüße
Silke
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Alt 03-09-2009, 12:56   #3
Karin BL
und Pappnasen :-)
 
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Akteulle Einreisebestimmungen

Ich mach mal eben ein Thema auf, will Lenas Fred nicht schreddern.

Danke Silke!!! Das ist ja schon mal was. Auf die Schnelle habe ich das auch für Frankreich gefunden (waren wir also noch nicht "illegal da" ) Aber Dänemark macht mir noch Schmerzen, alles was ich finde erzählt was von max. 1 Jahr, selbstredend steht nie dabei, wie alt deren Infos sind
Bist du hier auch wieder fitter als ich im Finden?

Liebe Grüße
Karin
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Alt 03-09-2009, 14:03   #4
Griechtier
und Sof[i]a Collie
 
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Dänemark dürfte gar kein Problem sein. Da bin ich mir recht sicher, dass es 3 Jahre sind! (bzw. Eintrag im Impfausweis) Aber ich müsste nach suchen.

Aber ich wäre sonst letztes Jahr nicht mit Marek nach Dänemark gereist. Da war seine Impfung nämlich schon über 2 Jahre her.

Eigentlich gilt das für alle EU-Statten, bis auf die mit speziellen Auflagen: Schweden und Großbritannien hab ich da dunkel in Erinnerung.

Liebe Grüße
Silke
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Alt 03-09-2009, 14:16   #5
Griechtier
und Sof[i]a Collie
 
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Das hier scheint aktuell zu sein:

http://www.tierarzt-hucke.de/Reise/einreise-kurz.pdf

Allerdings steht dort nur:
EU-Heimtierpass mit gültiger Tollwutimpfung:
Bei der Einreise muss der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat.
Gültige Impfung = Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Reiseantritt oder fortlaufend ohne Impfunterbrechung. Bei Reisen ausserhalb der EU können auch noch unterschiedliche Fristen ( 15 Tage - 30Tage) gelten, bitte vorab informieren!


Aber da ja in Deutschland aufgrund der EU-Bestimmungen die Impfstoffe mit 3 Jahren Gültigkeit zugelassen wurden - und Dänemark, Holland und Frankreich diese Zulassung schon länger hatten, sehe ich es so, dass als gültige Tollwutimpfung das gilt, was eingetragen wurde.
Ich erinnere mich, dass Anfang 2006, als das hier noch neu war, einige nach Dänemark und Holland zum Impfen gefahren sind, weil die Tierärzte dort schon die Impfstoffe hatten und die drei Jahre in den Ausweis eintrugen. Die Tierärzte hier haben sich z.T. geweigert sie zu besorgen, bzw. die Eintragung entsprechend zu machen.

Liebe Grüße
Silke
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Alt 03-09-2009, 14:23   #6
Maarit&Co
Lumi und Anton
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 1.651
Hier:
(sieht so aus, als sei es aus diesem Jahr...)

Zitat:
Urlaub mit Hund in Dänemark: die Regeln

Wenn Sie die Ferien mit ihrem Hund in Dänemark verbringen wollen, haben Sie für ihn einen EU-Pass nötig. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies).

Für in Deutschland geimpfte Hunde muss das Mindestalter bei Erstimpfung 3 Monate sein. Für Reisen muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage alt sein (manche Botschaften geben noch 30 Tage an). Eine Wiederholungsimpfung sollte innerhalb des Zeitraumes durchgeführt werden, den der Hersteller angibt. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten.
Für in der EU geimpfte Hunde wird eine Impfung 21 Tage nach Abschluss als gültig bezeichnet.
(Quelle)

Also, ich persönlich sehe da auch kein Problem!

Liebe Grüße
Maarit mit Lumi und Anton
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... und Charly & Blacky, im Herzen immer dabei!

"Und dann muss man ja auch noch Zeit haben, einfach dazusitzen und vor sich hinzuschauen."
(Astrid Lindgren)
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Alt 03-09-2009, 14:41   #7
Karin BL
und Pappnasen :-)
 
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Ort: OWL
Beiträge: 7.724
Danke euch beiden! Ich bin vorhin mehrfach nur noch auf Seiten gestoßen, wo es zwar um EU und 2004 ging, aber überall stand da noch was von 12 Monaten...
Also können wir uns wenigsten nächstes Jahr noch in der EU bewegen - und dann... schau mer mal. Bob wäre mir mit 11 eigentlich dann schlicht "zu alt" zum impfen, aber für Loop ist das Thema eh durch.

Liebe Grüße
Karin
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